FAQ

Achtung:

Dieses FAQ ersetzt NICHT die formellen Förderrichtlinien, sondern dient lediglich der ersten Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen.

 

Bei der PFD können Anträge für zwei Förderbereiche gestellt werden. 

Erstens im Aktions-und Initiativfonds für Projekte mit einem Fördervolumen von bis zu 20.000 Euro, zweitens im Jugendfonds für Projekte für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. 

 

Die Zuwendungs- und Abrechnungsbestimmungen sowie das Förderverfahren gelten einheitlich für beide Förderbereiche.


1. Wer wird gefördert?

Rechtsfähige, gemeinnützige, nichtstaatliche Organisationen und Vereine, die ihren Wirkungskreis im Landkreis Bautzen haben. Bitte beachten: Projekte die ausschließlich in der Stadt Bautzen wirken sollen oder primär die Bürger*innen der Stadt Bautzen ansprechen sollen, können nicht über uns finanziert werden. Hierfür steht Ihnen das stadteigene Förderprogramm der „Partnerschaften für Demokratie“ Stadt Bautzen zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.pfd-bautzen.de 


2. Wie funktioniert die Antragsberatung?

Sie können sich vor Ihrer Antragsstellung an die Koordinierungs- und Fachstelle im Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit e.V. zum Förderverfahren beraten lassen (z.B. auch um Ihre Projektidee vorzustellen und die generelle Fördermöglichkeit überprüfen zu lassen).

Die Kontaktaufnahme wird vor dem Versand des Antrages empfohlen, damit etwaige Hinweise in Ihrem Antrag eingebunden werden können.

 

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Antragsstellung:

Sandra Schäfer

0152 2335 9605

sandra.schaefer@pfd-lk-bautzen.de


3. Wie funktioniert die Antragsstellung?

1. Schritt:

Passendes Antragsformular finden

Die Antragsformulare finden Sie auf www.pfd-lk-bautzen.de  unter der Kategorie „Aktions- und Initiativfonds“ -> Downloadbereich

 

2. Schritt:

Vom Ende her (mit-)denken

Hinweis: Bitte lesen Sie auch die bereitgestellten Infos zur Leitlinie des Programmes durch.

Als hilfreich hat sich auch immer bewährt, sich frühzeitig die Abrechnungsformalien und die Hinweisblätter zum Thema Öffentlichkeitsarbeit anzuschauen! Somit sind Sie bereits bei der Planung auf der sicheren Seite und vergessen nichts, was sie später benötigen.

Alle notwendigen Dokumente finden Sie unter der Kategorie „Aktions- und Initiativfonds“ -> Downloadbereich

 

3. Schritt:

Wo muss der Antrag hingeschickt werden?

Sie können das Antragsformular am Computer ausfüllen.

Egal ob komplett oder noch mit Fragen versehen, senden Sie den Antrag (ohne Unterschrift) an die Koordinierungs- und Fachstelle per Mail. (sandra.schaefer@pfd-lk-bautzen.de)

 

Die Koordinierungs- und Fachstelle hat die Aufgabe darauf zu achten , dass die Vorgaben des Bundesprogrammes beachtet werden. Dazu erhalten Sie zu Ihren Anträgen konkrete Rückmeldungen, sollte es Punkte in Ihrem Antrag geben, die Fragen aufwerfen oder nachgebessert werden müssen.

 

Ein unterzeichnetes Exemplar ist erst beim Landratsamt Bautzen einzureichen, wenn der Begleitausschuss entschieden hat, das Projekt zu fördern.


4. Wer entscheidet über die Projektförderung?

Über die Anträge entscheidet ein Begleitausschuss, zusammengesetzt aus 10 Akteur*innen der nicht-parlamentarische Zivilgesellschaft (z.B. aus der Jugendarbeit, Kirche, Sport) sowie aus 9 Kreisrät*innen. Der Begleitausschuss ist personell in dieser Form vom Kreistag gewählt und bewilligt worden. Beratende Mitglieder sind Vertreter*innen der Verwaltung.

 

Der Begleitausschuss tagt an verschiedenen Terminen im Jahresverlauf.  Die aktuellen Termine entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter der Kategorie Aktuelles.

Für jede Abstimmungsrunde können neue Projektanträge eingereicht werden. 


5. Wie läuft eine Begleitausschusssitzung ab?

Zu den sogenannten Begleitausschusssitzungen werden die Ausschussmitglieder eingeladen. Diese Sitzungen sind nicht öffentlich. Im Vorhinein wurden die Antragsteller*innen von der Fach- und Koordinierungsstelle beraten. Ziel dieser Beratung vorab ist es, den Antrag so zu formulieren, dass dieser bei der Sitzung aussagekräftig, nachvollziehbar und finanziell realisierbar ist. 

 

Bei Förderanträgen unter 5.000 € wird der Antrag i.d.R. von dem/der Mitarbeiter*in der externen Fach- und Koordinierungsstelle vorgestellt. Damit Ihr Projekt in Ihrem Sinne und Ihrer Intention vorgestellt werden kann ist es auch an dieser Stelle wichtig, dass es vorab eine Absprache mit den Antragsteller*innen gibt. 

Sollte es Seitens des/der Antragsteller*in den Wunsch geben das Projekt selbst vorzustellen, ist dies vorher mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle abzusprechen. 

 

Zur Zeit setzt sich der Begleitausschuss der PfD Landkreis Bautzen aus folgenden Personen zusammen:

 

Fraktionsgebundene Mitglieder:

 

Sven Gabriel

Matthias Grahl

Stephan-Markus Helbig

Rosmarie Hummel

Andrea Kubank

Christoph Mehnert

Dirk Nasdala

Diana Schieback

Peer Tomschke

 

Vertreter*innen der Zivilgesellschaft:

 

Wolfram Alber

Britta Borrego

Tim Döke

Dana Dubil                 

Ansgar Hoffmann       

Marlen Martin

Helga Nickich

Carolin Persigehl

Birgit Pietrobelli         

Franziska Pohling


6. Zu welchen Terminen können Anträge eingereicht werden?

Die Antragsfrist liegt immer drei Wochen vor der nächsten Begleitausschusssitzungen.

Der Antrag ist an die externe Koordinierungs- und Fachstelle zu senden, an Frau Sandra Schäfer  sandra.schaefer@pfd-lk-bautzen.de

 

Eine frühere Zusendung an die externe Koordinierung- und Fachstelle ist sehr zu empfehlen. 

Je nach Projektstand ist durchaus eine enge Absprache mit der Koordinierungs- und Fachstelle einzuplanen, die auch eine Überarbeitung des Antrages beinhalten kann. Deshalb ist es anzuraten Projekte nicht erst zum Einsendeschluss einzureichen, sondern einen Zeitraum für etwaige Überarbeitungen einzuplanen. 


7. Was kann gefördert werden?

Es können nur Einzelprojekte bewilligt werden, die im Fördergebiet (Landkreis Bautzen ohne Stadt Bautzen) wirken werden. Der Durchführungsort kann auch außerhalb des Fördergebietes liegen, so kann eine Veranstaltung in der Stadt Bautzen durchgeführt werden, es muss aber darauf geachtet werden, dass die Teilnehmenden verstärkt aus dem Umland erreicht werden. Die Projekte müssen sich mindestens an eine konkret definierte Zielgruppe richten.

 

Zielgruppen können unter anderem sein:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27 Jahre)
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Senior_innen
  • Migrant_innen
  • Erzieher_innen, Lehrer_innen, andere pädagogische Fachkräfte
  • Multiplikator_innen
  • Lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure

8. Welche Kosten werden übernommen?

  • Materialkosten
  • Honorare, z.B. für Referent*innen
  • Reisekosten innerhalb des Projekts (0,20€/km), z.B. für Projektleistung
  • Reisekosten der Teilnehmer*innen
  • Aufwandsentschädigungen im Projektkontext bis max. 10€/h z.B. für kleine Unterstützungen im Rahmen der Projektumsetzung
  • Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Getränke, die der Dauer und dem Anlass angemessen sind
  • Kosten für Mietleasing
  • Portokosten
  • Telefon- Internetkosten
  • Bürobedarf
  • Arbeits- und Verbrauchsmaterialien
  • Zeitschriften und Bücher
  • Projektbezogene Versicherungen
  • Gegenstände mit einem Anschaffungspreis bis 800 € (netto, ohne Mehrwertsteuer)
  • Ausgaben für Veröffentlichungen
  • Raummietkosten (für Einzelveranstaltungen)
  • Personalkosten (in besonderen Fällen)

Aus dem Antrag muss hervorgehen, weshalb die aufgelisteten Kosten für das Projekt notwendig sind.  Bei der Förderung von Personalausgaben oder Honorarkräfte sind detaillierte Stundennachweise für die Leistungserbringung innerhalb des Projektes zu führen (bitte im Antrag Seite 7/8 beachten)


9. Welche Maßnahmen oder Projekte werden nicht gefördert?

  • Projekte, die nicht über ein klares Konzept, konkrete Handlungsziele und eine Beschreibung adäquater Maßnahmen zur Erreichung der Ziele verfügen
  • Projekte, die eine unspezifische Zielgruppe ansprechen
  •  reine Bauprojekte
  • Schulprojekte, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken oder dem Hochschulstudium dienen
  • parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung 
  • Reine Sportaktionen wie z. B. Training im Verein
  • Projekte, die der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung dienen
  • Projekte mit dem Hauptziel Erholungs- oder Touristikangebote zu gestalten
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen oder antidemokratischen Zielsetzungen
  • Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden 
  • sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den  Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen  gefördert werden können 
  • sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können. 
  • Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.
  • Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.

10. Wie hoch ist die maximale Förderung muss ich Besonderheiten beachten?

Die Zuwendungen werden als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ein Einzelprojekt kann mit einer Höchstfördersumme von 20.000 Euro unterstützt werden.

Mittel, die in der Projektumsetzung nicht verwendet werden, müssen nach Abschluss des Projektes wieder zurückgezahlt werden (siehe auch Punkt zu Verwendungsnachweise)

Es kommt vor, dass das Projekt vom Begleitausschuss generell befürwortet wird, dieser aber Bedingungen an die Förderung knüpft, z.B. Einbindung besonderer Zielgruppen o.a. Wenn Auflagen, die dem Projektträger in Verbindung mit einer Bewilligung gestellt wurden, nicht eingehalten werden, kann das Landratsamt, als federführendes Amt, die vergebenen Mittel teilweise oder in Gänze zurückfordern. Dies kann auch für bereits ausgegebene Mittel gelten. 


11. Sind Eigenmittel notwendig?

Eigenmittel sind nicht zwingend einzubringen. Zuwendungen für die Einzelprojekte können  als Vollfinanzierung bewilligt werden. Eine Ko-Finanzierung (Eigenmittel/ Drittmittel) ist durchaus wünschenswert.


12. Wie lange darf mein Projekt maximal laufen?

Die Projektlaufzeit eines Einzelprojektes kann maximal 12 Monate betragen. Einzelprojekte enden jedoch immer spätestens mit dem Ablauf des Förderjahres zum 31.12.


13. Was bedeutet ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn?

Durch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist es möglich, mit der Projektumsetzung auch vor der Entscheidung des Begleitausschusses zu beginnen. Dies erfolgt jedoch auf das Risiko hin, dass die ausgegebenen Kosten selbst getragen werden müssen, wenn das Projekt vom Begleitausschuss abgelehnt oder in geänderter Form bewilligt wird.

Wird kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt, können keine Kosten abgerechnet werden, die vor der Entscheidung über das Projekt entstanden sind 


14. Darf ich schon vor der Entscheidung über die Förderung an dem Projekt arbeiten?

Oft sind die Ideen zu Projekten ein Ergebnis längerer Überlegungen oder intensiver Vorgespräche. Natürlich dürfen Sie an der Konzeptionierung Ihres Projektes arbeiten, Kontakte mit Kooperationspartner*innen aufbauen und die Umsetzung konkret planen. Die hilft Ihnen letzten Endes auch, um den Antrag so konkret und überzeugend wie möglich zu schreiben. 

Was nicht möglich ist, ist eine Förderung für z.B. ein bereits laufendes Projekt oder ein immer wieder laufendes, sich nicht an die äußeren Umstände anzupassendes Projekt zu beantragen. 

Bitte sprechen Sie uns bei Unklarheiten oder Fragen dazu an.


15. Wie weise ich meine Kosten nach?

Der Nachweis der zweckgerechten Verwendung der bewilligten Zuwendung hat durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zur erfolgen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. 

Die auszufüllenden Unterlagen finden Sie unter www.pfd-lk-bautzen.de unter der Rubrik Aktions- und Initiativfonds -> Downloadbereich

Bitte beachten Sie, dass Sie immer die Originalbelege für die Kosten einzureichen haben, die über die Förderung der PfD finanziert wurden. Wenn Sie Kofinanzierung für die Projekte genutzt haben (z.B. aus anderen Förderungen oder Eigenmittel) legen Sie der Abrechnung bitte Kopien der Rechnungen bei die aus diesen Fördermitteln finanziert wurden. Ziel ist es alle Kosten, die im Projekt ausgegeben wurden nachzuweisen.


16. Was muss alles für eine Abrechnung eingereicht werden?

Der Nachweis der zweckgerechten Verwendung der bewilligten Zuwendung hat durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zur erfolgen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. 

Die auszufüllenden Unterlagen finden Sie unter www.pfd-lk-bautzen.de unter der Rubrik Aktions- und Initiativfonds -> Downloadbereich


17. Bis wann muss das Projekt abgerechnet worden sein?

Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung hat spätestens 6 Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zu erfolgen, dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Im zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplanes summarisch auszuweisen. Dem zahlenmäßigen Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Einnahmen und Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt unter Beilegung der Originalbelege aufgelistet sind (siehe Belegliste). Soweit der Zuwendungsempfänger zum Vorsteuerabzug nach §15 UStG berechtigt ist, können nur die Nettoentgelte zum Ansatz gebracht werden.